Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Lucia-Loeser-Stiftung

  1. Die Lucia-Loeser-Stiftung bezweckt die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur sowie der Altenhilfe.
  1. Die Lucia-Löser-Stiftung vergibt Zuwendungen in Form von
    1. Stipendien an künstlerisch und geistig besonders begabte deutsche, jüdische oder in Deutschland lebende junge bedürftige Menschen. Jung ist, wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bedürftig ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
    2. Förderungen für künstlerische oder kulturelle Projekte, die von künstlerisch oder geistig besonders begabten deutschen, jüdischen oder in Deutschland lebenden jungen bedürftigen Menschen durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Sachaufwendungen.
    3. Unterstützungen an bejahrte deutsche oder jüdische, in Berlin wohnende Musiklehrerinnen, wobei ein Lebensalter von mindestens 75 Lebensjahren erreicht sein muss. Die Unterstützung besteht insbesondere in Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.

Die Lucia-Loeser-Stiftung kann darüber hinaus auch Stipendien sowie Förderungen und Unterstützungen an Personen und Institutionen gewähren, die ebenfalls den Stiftungszweck verwirklichen helfen.

  1. Die Entscheidung über Vergabe, Höhe und Dauer einer Zuwendung trifft der Vorstand der Lucia-Loeser-Stiftung. Dabei werden insbesondere berücksichtigt
    1. die fachliche Eignung, die persönliche Entwicklungsmöglichkeit und die Bedürftigkeit des Bewerbers/der Bewerberin sowie Kosten und Dauer der angestrebten Aus- und Fortbildung,
    2. die inhaltliche und fachliche Eignung von Projekten, insbesondere auch im Hinblick auf die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Bewerber,
    3. die inhaltliche und fachliche Eignung der Veranstaltungen und Einrichtungen, insbesondere auch im Hinblick einer angemessenen Förderung der Teilhabe am kulturellen Leben bejahrter Musiklehrerinnen.

Der Vorstand trifft seine Entscheidung in den Grenzen der verfügbaren und zur Stipendienvergabe vorgesehenen Mittel der Lucia-Loeser-Stiftung unter verantwortlicher und sachbezogener Beurteilung und Gewichtung des jeweiligen Vorhabens im Verhältnis zu konkurrierenden Förderwünschen und Projekten. Zur Entscheidungsfindung können auch Stellungnahmen fachkundiger Dritter eingeholt werden.

  1. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung oder einer bestimmten Förderdauer oder einer bestimmten Höhe besteht nicht. Die Einstellung oder Beendigung der Förderleistungen ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit möglich. Täuschungen über das Vorliegen der der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Tatsachen berechtigen die Lucia-Loeser-Stiftung neben der Kündigung auch zur sofortigen Rückforderung der gewährten Leistungen. Sofern sich die für die Entscheidung über Höhe und Dauer des Stipendiums maßgeblichen Tatsachen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann die Zuwendung entsprechend angepasst werden; die/der Geförderte ist verpflichtet, der Lucia-Loeser-Stiftung derartige Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
  1. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: foerderung@lucia-loeser-stiftung.de. Der Bewerber/die Bewerberin sollen dem Antrag einen Lebenslauf sowie Zeugnisse und Bescheinigungen hierzu sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beifügen. Weitere Nachweise, z.B. über künstlerische Leistungen oder Empfehlungsschreiben, können mit dem Antrag eingereicht werden. Der Grund für die angestrebte Zuwendung sowie ggf. die geplante weitere Tätigkeit sollen angegeben werden. Die der Lucia-Loeser-Stiftung kann den Bewerber/die Bewerberin um (weitere) Auskünfte oder Nachweise bitten.
  1. Mit der Gewährung der Zuwendung verpflichtet sich die/der Geförderte auf ein entsprechendes Verlangen der Lucia-Loeser-Stiftung hin, über den Fortgang sowie den Abschluss der Aus- oder Fortbildung zu berichten und Nachweise hierüber beizubringen. Art und Umfang der Berichterstattung legt die Lucia-Loeser-Stiftung im Einzelfall fest.

Berlin, September 2018

Lucia-Loeser-Stiftung

Das Kuratorium